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Zum begünstigen Personenkreis gehören unter Anderem laut § 79 Einkommensteuergesetz:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Ehegatten von Begünstigten, die nicht selbst zum förderberechtigen Personenkreis gehören.
- und Andere
Die Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Folgende Zulagen sind möglich:
1. Grundzulage jährlich je Ehepartner wenn beide einen Vertrag abschließen | 154 € | | | 2. Kinderzulage jährlich je Kind für das Sie Kindergeld erhalten * Geburten vor dem 01.01.2008 | 185 € | | | 3. Kinderzulage jährlich je Kind für das Sie Kindergeld erhalten * Geburten ab dem 01.01.2008 | 300 € | | | 4. einmaliger Berufseinsteigerbonus für Personen bis zum 25. Lebensjahr | 200 € | | | 5. Mindesteigenbeitrag in % des jeweiligen rentenversicherungs-pflichtigen Vorjahreseinkommens, abzüglich Zulagen und Berufseinsteigerbonus | 4 % | | | 6. Höchstbeitrag pro Jahr je rentenversicherungspflichtigem Ehe- partner zur Geltendmachung der Beiträge im Rahmen des Sonder-ausgabenabzugs | 2.100 € |
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