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- Für Selbständige die einzige Möglichkeit mit staatlicher Förderung für das Alter vorzusorgen.
- Ledige können maximal € 20.000
- Verheiratete maximal € 40.000 jährlich einzahlen.
- Zuzahlungen sind bis zum jährlichen Maximalbeitrag jederzeit möglich.
Jährlich sind 2 % der Beiträge mehr absetzbar. 70 % in 2010 bis 100 % in 2025

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